Sie sind verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu haben oder möchten den Datenschutzbeauftragten wechseln oder einen Ansprechpartner für Datenschutz haben?
Datenschutz muss nicht verunsichern, sondern kann zeitnah und mit guter Außenwirkung, einem festen Ansprechpartner und ohne Ticketsystem nach der DSGVO gewährleistet werden.
Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot – 100% unverbindlich und in kurzer Zeit
„Datenschutz geht auch pragmatisch und kann unternehmerische Interessen berücksichtigen.“
(Dr. Frank Tapella)
Was wir bieten
- TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter
- Spezialisiert auf Datenschutzrecht
- Professor für IT- und Wirtschaftsrecht
DSGVO-konformes Datenschutzmanagement unter Berücksichtigung unternehmerischer und wirtschaftlicher Interessen
Erfahrung mit Familienbetrieben, mittelständischen Unternehmen, Unternehmensgruppen und Startups unterschiedlicher Größen und Branchen
Welche Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten haben?
- 20 oder mehr Beschäftigte, die Daten verarbeiten oder
- die Haupttätigkeit ist Datenverarbeitung oder
- besonders sensible Daten werden verarbeitet oder
- personenbezogene Daten werden zum Zweck der Übermittlung oder der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet
Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte?
freundlicher Ansprechpartner in allen Datenschutzsachen
kompetente Beratung und klare Handlungsempfehlungen zu allen Datenschutzfragen
Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten, technischen und organisatorischen Maßnahmen, Prozesse, Richtlinien, Datenschutz-Folgenabschätzungen, etc.
Analyse der Risiken im Datenschutzmanagement und Bewertung der Angemessenheit des vorhandenen Schutzniveaus
Überprüfung der Auftragsdatenverarbeitungen, Datenschutzerklärungen, Informationspflichten, Einwilligungen, etc.
Datenschutzschulungen zur Sensibilisierung aller Beschäftigen
Ggf. Betreuung von Datenschutzvorfällen und Verfahren mit Datenschutz-Aufsichtsbehörden
Datenschutz ist Vertrauenssache.
Dr. Tapella befasst sich seit vielen Jahren als Anwalt mit dem Datenschutz und ist externer und TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter zahlreicher Unternehmen und Unternehmensgruppen.
Als Datenschutzbeauftragter berät und überwacht er den Schutz personenbezogener Daten nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und nutzt für Unternehmen rechtliche Gestaltungsspielräume. Lassen Sie ebenfalls Ihr Unternehmen von der Seriosität und der Kompetenz profitieren, die Ihre Kunden und Geschäftspartner mit einem Rechtsanwalt als Datenschutzbeauftragter verbinden. Unternehmen, die zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, sind mit einem externen Datenschutzbeauftragten gut beraten, weil er bereits die Expertise und Erfahrung im Aufbau mit Datenschutzorganisationen in Unternehmen hat und die Kosten dafür kalkulierbar sind.